Kontroverse über Zusammenlegung des Futter- und Lebensmittelrechts
Berlin: (hib/KOS) Durchgängig Zustimmung bei betroffenen Verbänden und Institutionen findet der Grundgedanke, im Interesse der Verbraucher bei der Überwachung und Kontrolle der Nahrungsmittel deren Werdegang "vom Acker bis zum Teller" in den Blick zu nehmen. Bei einer Anhörung zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts ( 15/3657) äußerten sich am Mittwoch die Sachverständigen indes kontrovers über die geplante Zusammenlegung dieser beiden Gesetzesbereiche. Während der Bundesverband der Verbraucherzentrale und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) dieses Anliegen unterstützten, kritisierten der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) das mit der Zusammenführung des Futter- und Lebensmittelrechts verbundene Paragraphenwerk als intransparent, unübersichtlich und zu kompliziert, was besonders Landwirte treffe. "Nur noch Fachleute des Futter- und Lebensmittelrechts werden in der Praxis das Gesetz verstehen", bemängelte DBV-Experte Jörg Schulte-Domhof.
NGG-Grundsatzreferent Markus Dieterich begrüßte die Leitlinie des Gesetzentwurfs, auch Futtermittel als Glied der Nahrungsmittelkette in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Manche Lebensmittelskandale hätten ihren Ausgang im Futtermittelbereich gehabt. Selbstverpflichtungen der Produzenten seien wirkungslos geblieben. Dieterich verwies darauf, dass unter Skandalen auch die Arbeitnehmer im Lebensmittelsektor zu leiden hätten: Umsatzeinbußen könnten deren Arbeitsplätze gefährden. Trotz Detailkritik an der komplizierten Vielzahl der Verordnungen im Gesetzestext warb für die Verbraucherzentrale deren Gesundheits- und Ernährungsfachmann Thomas Isenberg nachdrücklich für die Zusammenlegung des Futter- und Lebensmittelrechts: So würden die Konsumenten besser geschützt. Gefördert werde auch die Vorbeugung.
Die Vize-Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelchemiker im Öffentlichen Dienst (BLC), Gundula Thomas, sieht durch das Gesetz die organisatorische Überwachung des Futter- wie des Lebensmittelbereichs gestärkt. Der BLC begrüßte die Absicht, bei Lebensmitteln sämtliche Zusatzstoffe dem "Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt" zu unterwerfen, den Einsatz solcher Substanzen also erst nach einer Unbedenklichkeitsprüfung zu genehmigen.
Für den DBV erklärte dessen Sprecher Schulte-Domhof, man teile die Überlegung, dass Futtermittel sowie deren Be- und Verarbeitung ein Teil der Produktionskette für Lebensmittel seien. Eine wie bislang getrennte gesetzliche Betrachtung des Lebens- und Futtermittelsektors stehe diesem Prinzip aber nicht im Wege. Aus DBV-Sicht behandeln das Lebens- und Futtermittelrecht zwei Bereiche, die in ihrer Zielsetzung deutliche Unterschiede aufweisen. Wegen der Einbeziehung einer Vielzahl von Produkten werde das neue Gesetz "unnötig aufgebläht". Schulte-Domhof: "Der Entwurf ist in dieser Form ein Rückschritt". DVT-Sprecher Peter Radewahn plädierte für die Beibehaltung zweier getrennter Regelungsbereiche, "die gut aufeinander abgestimmt sind". Im Blick auf das Grundgesetz bezeichnete es Radewahn als bedenklich, dass künftig das Ministerium ohne Beteiligung des Parlaments Straftatbestände samt entsprechendem Strafmaß festlegen könne. Der Vize-Referatsleiter Lebensmittelüberwachung im Stuttgarter Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Manfred Edelhäuser, klassifizierte den Gesetzentwurf als "unhandliches Regelwerk", das die Rechtsunsicherheit erhöhe. Futter- und Lebensmittelrecht sollten als eigenständige Bereiche behandelt werden. Edelhäuser forderte, die Verbraucherinformation zu verbessern.
"Das Gesetz muss kommen." Mit diesen Worten machte sich der Vorsitzende der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, Axel Preuß, für die Neuregelung stark. Die Zusammenlegung des Futter- und Lebensmittelrechts bedeute die logische Umsetzung des Prinzips "vom Acker bis zum Teller". Allerdings befürchtet Preuß eine drastische Erhöhung der Zahl von Strafverfahren, wenn viele Verstöße, die bislang als Ordnungswidrigkeiten eingestuft worden seien, künftig als Straftaten gelten würden. Dies könne etwa auf verschimmeltes Toastbrot zutreffen, das im Regal liege. Hingegen ist die Verbraucherzentrale der Meinung, der Gesetzentwurf enthalte nicht zu viel Härte. Deren Sprecher Isenberg verlangte vielmehr eine Ausweitung von Strafbestimmungen bei Verstößen gegen das Futter- und Lebensmittelrecht.