Umweltverträglichkeit von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vorgelegt ( 15/4234), der wortgleich ist mit einem bereits von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf ( 15/3930). In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu der Vorlage hat die Regierung begrüßt, dass die Länderkammer die Konzeption zur Umsetzung der europäischen Richtlinien mitträgt. "Ganz weitgehend" könne die Regierung auch den Vorschlägen der Länderkammer zustimmen.
Lediglich bei den vom Bundesrat gewünschten Veränderungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Vorgaben sieht sich die Regierung nach eigener Darstellung nicht in der Lage, den Vorschlägen zu entsprechen, weil dies das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission in sich berge, heißt es. Auch sei die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit, Kosten für Sammlung, Sortierung und Entsorgung von Altgeräten dem Umweltbundesamt als zuständiger Stelle zu berechnen, nicht akzeptabel. Hier müsse es bei der Möglichkeit bleiben, den Herstellern die Kosten unmittelbar in Rechnung zu stellen. Dagegen wolle die Regierung dem Wunsch der Länder nach Auslegungshinweisen und Handlungshilfen durch eigene Informationen entsprechen oder auf entsprechende Informationen durch die EU-Kommission hinwirken.