Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen
Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht
aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des
Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt
sind.
Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und
Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im
Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des
Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine
erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich.
Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so
können auch der Bundestag und die Bundesregierung die
Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung
herbeizuführen.