EUROPA UND INTERNATIONALES
Europapolitik im Bundestag
Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union
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Deutschland ist Gründungsmitglied der
Europäischen
Union (EU), der seit dem Beitritt von Bulgarien und
Rumänien am 1. Januar 2007 insgesamt 27 Mitgliedstaaten
angehören. Die EU, ursprünglich 1957 als Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, ist im Verlaufe ihres
bald 50 jährigen Entwicklungs- und Einigungsprozesses mehr und
mehr in eine politische Rolle hineingewachsen. Knapp die
Hälfte der Mitgliedstaaten der EU verfügt über eine
einheitliche Währung, den Euro. Auch für Fragen der
Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Innen- und
Justizpolitik sind einheitlich Grundlagen geschaffen worden. Motor
der europäischen Integration ist die Setzung von EU-Recht in
Form von vielfältigen Verordnungen und Richtlinien. Diese
entstehen im Zusammenspiel von Kommission,
Europäischem
Parlament und Rat. Der Deutsche
Bundestag wirkt durch europapolitische Beschlüsse, die von der
im Rat mitverhandelnden Bundesregierung zu berücksichtigen
sind, an der Entstehung von EU- Recht mit.
Im ersten Halbjahr 2007, wenn die Gründungsverträge 50 Jahre alt werden, übt Deutschland die Ratspräsidentschaft aus.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/europa/