Regierung weist Parteinahme zu Gunsten der Gewerkschaften zurück
Berlin: (hib/ARO) Die Bundesregierung dementiert die in der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/450) "zum Ausdruck kommende Unterstellung einer einseitigen Parteinahme" zu Gunsten der Gewerkschaften. Dies stellt sie in ihrer Antwort ( 15/731) deutlich klar und weist darauf hin, dass beispielsweise bei der Besetzung von Gremien ausschließlich objektive Kriterien wie erforderlicher Sachverstand und eine ausgewogene Präsenz von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern berücksichtigt werden. Des Weiteren sei die Vergabe von Forschungsvorhaben an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Jeder potenzielle Auftragnehmer könne demnach ein Angebot vorlegen, wenn er grundsätzliches Interesse daran bekunde. Um zum Bewerberkreis zugelassen zu werden sind nach Regierungsangaben unter anderem Leistungsfähigkeit und einschlägige Vorarbeiten vorzuweisen. In dieser Legislaturperiode seien zwei Forschungsaufträge durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung an das wissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vergeben worden.