Auswirkungen von EuGH-Urteilen zum Abfalltransport noch offen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Transport von Abfall Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht haben. In ihrer Antwort ( 15/728) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/602) schreibt die Exekutive, derzeit sei kein unmittelbarer Novellierungsbedarf des deutschen Rechts auf Grund der Urteile erkennbar. Die Bundesrepublik sei allerdings verpflichtet, den behördlichen Vollzug an den Entscheidungen des EuGH auszurichten. Der Europäische Gerichtshof habe in zwei Urteilen festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der grenzüberschreitende Mülltransport zur Verbrennung in Industrieanlagen bzw. in Müllverbrennungsanlagen eine Verbringung zum Zwecke der energetischen Verwertung oder zum Zwecke der Beseitigung darstellt. Weiter heißt es in der Antwort, trotz der ökologisch bislang bereits vergleichsweise anspruchsvollen Anforderungen an die Abfallverbrennung in Deutschland seien im Jahr 2001 rund 2,65 Millionen Tonnen notinfizierungspflichtige Abfälle importiert worden. Damit sei die Tendenz "stark steigend". Die Exporte seien dagegen leicht rückläufig und hätten bei insgesamt 1,54 Millionen Tonnen gelegen.