Union bekräftigt Forderung nach einer Ehrenpension
(nl) Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat am 4. April einen Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ( 14/3665), einen Antrag der Union zur Hilfe für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße ( 14/3670) sowie einen Antrag der PDS zur Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR ( 14/2928) beraten, aber noch nicht abgestimmt.
Die CDU/CSU argumentierte, es bestehe nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach für ehemalige Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes (MfS) Rentennachzahlungen erforderlich werden, Handlungsbedarf. Sie hielt es für nicht möglich, die Renten für ehemalige MfS-Offiziere zu erhöhen, ohne dass gleichzeitig etwas für die Opfer getan werde. Ihr Gesetzentwurf zielt darauf ab, diesen eine Ehrenpension von 1.000 DM monatlich zu gewähren. Von 600 auf 1.000 DM angehoben werden solle zudem die einmalige Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge des SED-Regimes. Wenn man es jetzt nicht schaffe, so die Union, würde es für längere Zeit schwierig, das Thema aufzugreifen. Die F.D.P. erklärte, jetzt sei der Zeitpunkt, das Täter-Opfer-Verhältnis zu klären, und kündigte an, das Anliegen der Union zu unterstützen.
Die SPD bezeichnete es als "nicht glücklich", die Nachzahlung der MfS-Renten zu einem Argument für eine Opferentschädigung zu machen. Man könne dem Anliegen der Union nicht zustimmen, weil die Gefahr einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Opfergruppen gegeben wäre. Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD) sagte, eine Ehrenpension, wie von der Union gewünscht, hätte eine "präjudizierende Wirkung".