Erweiterte Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten
Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben am Donnerstag, dem 28. September 2006, eine Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung unterzeichnet, die eine erweiterte Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) vorsieht. Die Vereinbarung war am Freitag, dem 22. September 2006, von den Abgeordneten einstimmig beschlossen worden. Die Vereinbarung schafft erweiterte und zeitlich gestraffte Unterrichtungspflichten für die Bundesregierung, Fristverkürzungen für die Vorlage von Berichten des Bundesressorts zu EU-Vorhaben und ausführlichere Informationen zu den Sitzungen der Fachministerräte und anderen Gremien.
Stellungnahmen des Bundestages muss die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen auf EU-Ebene berücksichtigen, gegebenenfalls muss sie sogar einen Parlamentsvorbehalt einlegen. Nur aus "wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen" kann sie abweichende Entscheidungen treffen.
Ausweitung und Stärkung der Parlamentsrechte
Im Frühjahr 2005 hatte das Parlament im Zusammenhang mit der Ratifizierung des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" die Ausweitung und Stärkung seiner Rechte gegenüber der Bundesregierung angemahnt. Schon kurz nach Beginn der 16. Wahlperiode trafen sich Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Obleute des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union mit den benannten Vertretern der Bundesregierung, dem Staatsminister im Auswärtigen Amt, Günter Gloser, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Ministerium für Wirtschaft und Technologie, Peter Hintze. Sie legten noch vor der Sommerpause den Entwurf für eine Vereinbarung vor, den das Bundeskabinett am 19. Juli 2006 gebilligt hat. Die entsprechende Beschlussfassung wird der Bundestag am 22. September 2006 herbeiführen. Die Vereinbarung wird durch Unterzeichnung des Bundestagspräsidenten Dr. Lammert und Bundeskanzlerin Dr. Merkel sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen
- Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Annahme zur Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 16/2620)
- Analysen und Gutachten: Bundestag-Bundesregierungs-Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Angelegenheiten der EU
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Wochenzeitung "Das Parlament": Stille Sensation in Sachen Europa