F.D.P. fragt nach Verwertung von Klärschlämmen und Komposten
Berlin: (hib/RAB) Die zukünftige landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen und Komposten steht im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der F.D.P. ( 14/6234). Nach Angaben der Fraktion hat die Agrarministerkonferenz im März dieses Jahres beschlossen, dass diese aus Gründen des Verbraucherschutzes künftig vollständig untersagt werden soll. Damit hätten die jüngsten krisenhaften Entwicklungen in der Landwirtschaft, wie BSE und Maul- und Klauenseuche (MKS) zu einer neuen Bewertung von Komposten und Klärschlämmen geführt. Die Agrarminister seien offenbar zu dem Schluss gekommen, dass die landwirtschaftliche Verwertung von Komposten und Klärschlämmen ein unkalkulierbares Restrisiko beinhalte. Wissenschaftler hätten jedoch Zweifel an einem solchen Zusammenhang. Nach deren Auffassung bieten die Ergebnisse zahlreicher Forschungsprojekte und langjähriger praktischer Erfahrungen keinen Grund, ein generelles Verbot auszusprechen. Deren Einsatz könnte bei Beachtung von klaren und strengen Grenzwerten nachweisliche Nutzwirkungen und Einsparpotentiale bringen.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung, ob sie noch in dieser Legislaturperiode als Konsequenz der BSE- und MKS-Krisen ein Verbot von Klärschlämmen und Komposten auf dem Weg bringen wolle. Die Exekutive soll erläutern, welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer solchen Entscheidung zugrunde liegen. Weiter interessiert die Fraktion, ob die Regierung in der von ihr geforderten "Agrarwende" und der Kreislaufwirtschaft in Form der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen und Komposten einen Gegensatz sieht. Die Parlamentarier wollen auch wissen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Verwertung im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft sinnvoll ist und welcher Zusammenhang zwischen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung dieser Stoffe besteht.