Verbindlichkeit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erläutern
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll zur Verbindlichkeit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Stellung beziehen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/6202) erkundigt sich die F.D.P., ob die Regierung die entsprechenden gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Richtlinie ziehen will. Nach Angaben der Parlamentarier hatten Sprecher des Rates der EU und des Europäischen Parlaments die Vorgaben der Richtlinie als rechtliche verbindlich und als "Meilenstein" der EU-Wasserpolitik bezeichnet. Ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rates über die Interpretation der Richtlinie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebot für Null-Emissionen von bestimmten gefährlichen Substanzen kein rechtlich verbindliches Ziel für jeden einzelnen Mitgliedstaat darstelle, sondern einer verbindlichen Absichtserklärung entspreche. Der juristische Dienst des Europäischen Parlamentes komme demgegenüber zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der Richtlinie bindend seien. Die Bundesregierung soll nun erklären, ob die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinien für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich gelten und durchgesetzt werden sollten. Sie soll auch erklären, welche konkreten Aktivitäten sie unternehmen will, um dies zu erreichen.