Regierung will Saatgutverkehrsgesetz an europäische Richtlinie anpassen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung beabsichtigt, die novellierten Vorschriften der europäischen Rebenpflanzgutrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sie hat hierzu den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes ( 15/1645) vorgelegt. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll eine weitere Harmonisierung des Saatgutrechtes insbesondere in Bezug auf Vorschriften, die die Erzeugung von Rebenpflanzgut zum Inhalt haben, erreicht werden. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Regelungen an aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen beim Inverkehrbringen von Saatgut angepasst werden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem eine Ermächtigung zur Regelung von Aufbewahrungsfristen für amtliche Etiketten sowie eine Anpassung des Antragsverfahrens für die Zulassung von Rebsorten. Rebenpflanzguterzeugern soll zudem künftig erlaubt sein, Pflanzgut von Rebsorten oder Klonen, die in anderen Mitgliedstaaten beziehungsweise in einem gemeinschaftlichen Sortenkatalog eingetragen sind, im Inland zu erzeugen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine Definition des Begriffes "Klon" und weitere Vorschriften für die Sortenerhaltung von Rebsorten.