Regelungen zu medizinischen und Forschungszwecken beabsichtigt
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen unter anderem auch Regelungen für genetische Reihenuntersuchungen zu medizinischen und zu Forschungszwecken zu treffen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/1610) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1539) mit. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes würden unter anderem die Anforderungen an genetische Untersuchungen, an den Umgang mit den daraus erhoben Daten und den biologischen Materialien geprüft. Zweck des Gesetzes wird es nach Angaben der Bundesregierung sein, im Hinblick auf die staatliche Verpflichtung, die Menschenwürde, die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung zu achten und zu schützen und die Freiheit der Forschung zu gewährleisten.
Beim derzeitigen Neugeborenen-Screening werde auf angeborene Erkrankungen untersucht, die unbehandelt unerkannt blieben und so zu schwerwiegenden Störungen der kindlichen Entwicklungen führen können. Mit Hilfe der Reihenuntersuchung würden diese Krankheiten bei betroffenen Kindern frühzeitig erkannt und Gesundheitsschäden durch die frühzeitige Therapie vermieden. Eltern müssten nach Auskunft der Bundesregierung vor der Probeentnahme über Ziele, Inhalte und mögliche Folgen des Neugeborenen-Sceenings und den Umgang mit der Probe und den erhobenen Daten angemessen informiert werden. Die Bundesregierung geht in Übrigen davon aus, dass Restblutproben, die im Rahmen des Screenings entnommen und nicht verbraucht werden, vernichtet werden. Ihr lägen keine Erkenntnisse darüber vor, wo etwaige Blutprobenreste bis zu ihrer Vernichtung aufbewahrt werden. Auskünfte darüber könnten jedoch nur die Länder erteilen.