Bundeswehr-Hubschrauber bei humanitären Hilfseinsätzen im Ausland
Berlin: (hib/VOM) In den letzten Jahren sind nur einmal Helikopter bei vom Auswärtigen Amt koordinierten humanitären Hilfseinsätzen außerhalb der EU eingesetzt worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1785) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1599). Im Jahr 2000 hätten Hubschrauber der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bei der Rettung und medizinischen Versorgung der von Hochwasser betroffenen Bevölkerung in Mosambik mitgeholfen. Hubschraubereinsätze von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz habe es darüber hinaus 1999 in Österreich (Lawinenabgang in Galtür), 2000 ebenfalls in Österreich (Bergbahnunglück am Kitzsteinhorn und Tunnelbrand in Kaprun) und in den Niederlanden (Explosion der Feuerwerksfabrik in Enschede) sowie 2003 bei Waldbränden in Frankreich und Portugal gegeben. Für die Einsätze von Fluggerät der Bundeswehr entstünden Zusatzausgaben vor allem für Personal und Material. Diese Zusatzausgaben werden der Regierung zufolge grundsätzlich dem Auswärtigen Amt in Rechnung gestellt. Von einer Erstattungsforderung werde nur dann abgesehen, wenn mit dem Einsatz auch orginäre Ausbildungs- und Übungsziele der Bundeswehr verfolgt würden. So sei für den Einsatz zur Evakuierung von Personen beim Lawinenabgang in Galtür teilweise auf eine Kostenerstattung verzichtet worden. Die Regierung schätzt die bei solchen Einsätzen gewonnen fliegerisch-praktischen Erfahrungen hoch ein und spricht von einem "Realflugtraining" von überragendem Wert. Insoweit könnten Anteile der fliegerischen Aus- und Fortbildung ersetzt werden, was an dieser Stelle zu Haushaltseinsparungen führe.