Aufträge der Bundeswehr grundsätzlich öffentlich ausschreiben
Berlin: (hib/MIK) Die Aufträge der Bundeswehr sollen unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Dies haben die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am Freitagmorgen einstimmig beschlossen. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach beschafft die Bundeswehr jährlich für etwa 3 Milliarden Euro in rund 15.000 Vergabeverfahren Fahrzeuge, Geräte und Ersatzteile. Der Bedarf mit jeweiligen Auftragswerten von 15.000 bis 200.000 Euro werde überwiegend beschränkt in Verbindung mit einem vorgeschalteten so genannten Zubenennungsverfahren ausgeschrieben, bei dem mehrere Stellen eingeschaltet würden. Hierbei sende das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung den Ausschreibungstext mit einer Liste ihm bekannter Lieferanten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dieses verteile die Unterlagen an die Auftragsberatungsstellen der Länder mit der Aufforderung, die Lieferantenliste um Unternehmen des Landes zu ergänzen. Danach leite es die ergänzten Listen an das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zurück. Alle Unternehmen der Liste würden zur Angebotsaufgabe aufgefordert.
Der BRH beanstandet bei diesem komplexen Verfahren, dass die marktgerechteren Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibungen mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ohne ersichtlichen Grund kaum angewendet würden. Er kritisiert, dass ein weiteres Ressort ohne fachliche Mitwirkung in das Verfahren eingebunden sei und fordert, dass Zubenennungsverfahren auf wenige begründete Ausnahmefälle zu beschränken und Öffentliche Ausschreibungen auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Er geht davon aus, dass die Umsetzung seiner Empfehlungen dazu beitragen kann, den Markt besser zu erschließen und Kosten bei Beschaffungen einzusparen. Der Vertreter des Verteidigungsministeriums erklärte im Ausschuss, dass den Empfehlungen des BRH weitgehend entsprochen werde. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erwarten vom Ministerium, dass bis zum 30. April alle Ausschreibungen in allgemein verständlicher und elektronischer Form bereitgestellt werden, um so die Marktchancen gerade der mittelständischen Unternehmen zu verbessern.