In der Wirtschaft eingesetzte Bundesangehörige sollen doppelt wählen dürfen
Berlin: (hib/BOB) Beamte, Angestellte, Arbeiter und Soldaten, die unter Beibehaltung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Bund in privaten Wirtschaftsunternehmen eingesetzt werden, soll es erlaubt werden, ein doppeltes Wahlrecht auszuüben, um einen Verlust an Beteiligungsrechten zu vermeiden. Dies gilt entsprechend für das Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/2944) vorgelegt. Das Verteidigungsministerium rechnet damit, in sieben Kooperationsvorhaben mit der Privatwirtschaft rund 17.400 Menschen eingesetzt würden. Es sei das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Einnahme der neuen Struktur der Bundeswehr ohne soziale Härten, möglichst ohne Rechtsverlust für die Betroffenen und nach Möglichkeit mit ihrer Zustimmung zu realisieren. Dazu gehöre auch, die gesetzlichen Beteiligungsrechte nicht durch die neuen Organisationsstrukturen und Formen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen zu unterlaufen oder zu schmälern.
Die Bundesregierung erläutert weiter, grundsätzlich kennen weder das Bundespersonalvertretungsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz ein gleichzeitig bestehendes Wahlrecht zu einem Personalrat und zu einem Betriebsrat oder eine doppelte Wählbarkeit. Eine doppelte Wahlrecht sei nicht wünschenswert und müsse auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Für die konkrete Ausgestaltung der gleichzeitigen Zugehörigkeit des im Rahmen der Kooperation eingesetzten Personals zur Bundeswehr und zu einem privatwirtschaftlich organisierten Betrieb sei aber ein Verlust an Beteiligungsrechten mit der zwangsläufigen Folge wesentlicher Beteiligungslücken nur vermeidbar, wenn diesem Kreis ein entsprechendes Recht eingeräumt werde.