hib-Meldung
103/2006
Datum: 31.03.2006
heute im Bundestag - 31.03.2006
Regierung will Rechtsanspruch von Vätern auf Elternzeit verbessern
16/1010) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/789) mitteilt. Danach trifft bisher zu, dass
der Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme
der Elternzeit acht Wochen beträgt, aber zugleich ein
identischer Zeitraum vorgesehen ist, in dem Väter ihren
Anspruch auf Elternzeit geltend machen müssen. Dies sei
unverändert von der für Mütter geltenden Regelung
übernommen worden. Für diese sei allerdings die
Konstellation wegen des Kündigungsschutzes im Rahmen des
vorausgehenden Mutterschutzes "günstiger", heißt es in
der Antwort. Die Abgeordneten der Linksfraktion hatten
vorgerechnet, dass Vätern bei der derzeitigen Regelung konkret
nur ein Tag bleibt, um - durch Kündigungsschutz abgesichert -
Elternzeit zu beantragen. Die Bundesregierung erklärt in der
Antwort, diese Gesetzeskonstellation sei ihr seit Inkrafttreten
bekannt. Man sei von einem ausreichenden Kündigungsschutz
ausgegangen, strebe aber nun eine Verbesserung an. So will die
Regierung in Broschüren und bei Behörden darauf dringen,
künftige Eltern über die aktuelle Problematik zu
informieren. Vor allem die Erziehungsgeldstellen, die Beratung
über die Elternzeit anbieten, sollten den Sachverhalt bis zu
einer geänderten Rechtslage ausdrücklich
ansprechen.
Berlin: (hib/WOL) Die Regierung will die Rechtslage für
Väter, die Elternzeit beantragen wollen, verbessern, wie sie
in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_103/05