hib-Meldung
103/2006
Datum: 31.03.2006
heute im Bundestag - 31.03.2006
Spitzengehälter von der Besoldungserhöhung für Beamte nicht betroffen
16/1054) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/882). Mit diesen und anderen Maßnahmen
sei die vertikale Spreizung zwischen Spitzengehältern und
durchschnittlichen Beamteneinkommen weiter verringert worden. Zum
Beispiel habe sich der Abstand zwischen der Besoldungsgruppe B 11
zur nächstniedrigeren Besoldungsgruppe B 10 annähernd
halbiert. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines eigenständigen
"modernen Bezahlrechts". Kernstück dieser Reform werde die
Einführung eines leistungsbezogenen Bezahlsystems im Bund
sein. Dieses habe das Ziel, die Bezahlung künftig stärker
an der wahrgenommenen Funktion, der individuellen Leistung und der
Berufserfahrung und weniger am Alter und am Familienstand
auszurichten. Gleichzeitig erinnert die Regierung daran, dass schon
jetzt die vertikale Spreizung der Bezahlung im öffentlichen
Dienst im Vergleich zur Wirtschaft "sehr gering" sei. Zur
Befürchtung, der Anstieg der Arbeitskosten könne vor
allem im einfachen Dienst zu einem erhöhten
Privatisierungsdruck führen, heißt es, im neuen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sei
eine neue Niedrigentgeltgruppe 1 für einfache, an- und
ungelernte Tätigkeiten geschaffen worden. Laut Antwort liegen
der Regierung auch keine Anhaltspunkte vor, dass es durch
besoldungsrechtliche Maßnahmen der letzten Jahre und durch
die gegenwärtigen Bezahlungsstrukturen zu einem erhöhter
Privatisierungsdruck gekommen sei. Keine Kenntnis gebe es auch
über Behauptungen von Mitarbeitern, wonach der Wert von
Dienstleistungen des gehobenen oder höheren Dienstes für
Bürger, Staat und Gesellschaft durch Nivellierungstendenzen in
der Bezahlung "fortschreitend ausgehöhlt" werde. Eine ganz
überwiegende Mehrheit der Beschäftigten überzeuge
vielmehr durch ihr Engagement und eine hohe Motivation zur
Aufgabenerfüllung. Mit der angestrebten Bezahlungsreform solle
gleichwohl die individuelle Leistung stärker als bisher
gewürdigt werden.
Berlin: (hib/WOL) Von den tariflich vereinbarten linearen
Erhöhungen für den öffentlichen Dienst und deren
Übertragung auf Beamte sind die Gehälter der obersten
staatlichen Leitungsebene im Bund dauerhaft ausgenommen. Dies
erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_103/06