Verbot des Mitführens von Waffen auf Straßen und Plätzen ermöglichen
Berlin: (hib/WOL) Mit einer Änderung des Waffengesetzes soll für die Bundesländer mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen werden, auf öffentlichen Straßen und Plätzen das Mitführen von Waffen zu verbieten. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/1991). Er verweist auf eine Reihe von Gewaltdelikten aus jüngster Zeit, bei denen vor allem durch Verwendung "gefährlicher Messer" Menschen getötet oder verletzt wurden. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrierten, solle die Möglichkeit geschaffen werden, solche Waffen dort zu verbieten, wo Gewalttaten begangen worden sind oder mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen und Ziel des Gesetzentwurfes, waffenfreie Zonen an Kristallisationspunkten gewaltbereiter Szenen zu schaffen. Gleichwohl teilt sie nicht die Auffassung, dass es dazu zwingend einer Öffnungsklausel im Waffengesetz bedarf. Die angestrebten Maßnahmen seien laut Verfassung auch auf polizeirechtlicher Grundlage in landesrechtlicher Kompetenz möglich. Es sei vielmehr zu erwägen, solche Maßnahmen auch für die nicht vom Waffengesetz erfassten gefährlichen Gegenstände wie etwa Baseballschläger einzubeziehen. Damit könne Rechtsklarheit für die Betroffenen und eine für Behörden leichtere Beurteilung von Sachverhalten auf einheitlicher Regelungsebene erreicht werden.