Drogenbeauftragte dringt auf rasche Entscheidung zur Heroinbehandlung
Berlin: (hib/MPI) Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), wirbt für eine schnelle Entscheidung zur Aufnahme der heroingestützten Behandlung Schwerstabhängiger ins Regelangebot des medizinischen Hilfesystems. Im Ausschuss für Gesundheit sagte Bätzing am Mittwoch, "die Zeit drängt". Die Projektphase laufe Ende des Jahres aus und es stelle sich die Frage, was aus den behandelten Patienten und den Einrichtungen werde. Bätzing wies darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Aufnahme der Heroinbehandlung grundsätzlich befürworte. Allerdings solle der Kreis der Abhängigen, die eine solche Behandlung machen dürfen, "sehr klar definiert" werden. Die Arbeitsgruppe schlage als Kriterien ein Mindestalter von 23 Jahren und eine Mindestabhängigkeitsdauer von fünf Jahren vor. Zudem müssten bereits mindestens zwei Therapien erfolgt sein. Die Zahl der zu behandelnden Schwerstabhängigen werde damit auf 1.300 bis 1.600 begrenzt, so Bätzing. Nach zwei Jahren Behandlungszeit solle ein unabhängiger Facharzt die Therapieergebnisse überprüfen.
Die Einführung der Heroinbehandlung solle insgesamt nach fünf Jahren evaluiert werden, sagte die Drogenbeauftragte. Das Pilotprojekt zur Heroinbehandlung läuft seit 2002 in sieben Städten. Um die Heroin- neben der Methadonbehandlung als Regelangebot des medizinischen Hilfesystems einzuführen, müssten das Betäubungsmittel- und das Betäubungsmittelverordnungsgesetz geändert werden. Dafür haben sich bereits die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in Anträgen ( 16/2075 und 16/2503) stark gemacht.
Im Ausschuss erörterte der Projektleiter Christian Haasen, die Behandlung Schwerstabhängiger habe sich bewährt. Unter Hinweis auf die wissenschaftliche Auswertung der deutschen Modellprojekte zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger betonte Haasen, dass bei den mit Heroin behandelten Patienten in 80 Prozent der Fälle eine deutliche gesundheitliche Verbesserung nachgewiesen werden konnte, während dies bei den mit Methadon behandelten Patienten bei 74 Prozent der Betroffenen der Fall gewesen sei. Deutlich geringer als bei der Methadonsubstitution sei bei der Heroinbehandlung der illegale Drogenkonsum. Haasen sagte weiter, zwar sei die Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin drei Mal so teuer wie mit Methadon. Allerdings könnten beispielsweise Krankheitskosten oder Gerichtskosten bei der Heroinbehandlung gespart werden.