Bruttoprinzip bei Sozialhilfe für Behinderte bleibt
Berlin: (hib/MPI) Die Sozialhilfe für in Heimen wohnende Behinderte wird auch künftig als Vorleistung gewährt. Auf eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Zwölften Sozialgesetzbuch ( 16/2711) verständigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Umstellung vom Brutto- auf das Nettoprinzip bei der so genannten stationären Eingliederungshilfe ist damit vorerst vom Tisch. Der Kostenanteil der Behinderten wird wie bisher im Nachhinein ermittelt. Nach der auf Wunsch der Länder zunächst vorgesehenen Umstellung auf das Nettoprinzip hätten die Behinderten beziehungsweise deren Betreuer den Eigenanteil ermitteln und selbst an die betreuende Einrichtung entrichten müssen. In einer Anhörung hatten Experten vor einer massiven Überforderung der Menschen mit Behinderungen gewarnt. Der Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten will, beinhaltet auch die Anhebung des Sozialhilferegelsatzes in Ostdeutschland auf das Westniveau von monatlich 345 Euro.
Auf breite Zustimmung stieß im Ausschuss die vorgesehene Umstellung der Finanzierung der Insolvenzversicherung von Betriebsrenten auf vollständige Kapitaldeckung. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die Fraktion Die Linke für einen geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1936), die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit dem Entwurf, der ebenfalls am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Plenums steht, soll zudem die Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen der früheren DDR um weitere fünf Jahre bis Ende 2011 verlängert werden. Bis dahin können noch rund 1,3 Millionen Rentenkonten geklärt werden. Darüber hinaus soll das Dachdeckerhandwerk vorzeitig in die Saisonkurzarbeitergeldregelung einbezogen werden. Die so genannten Ein-Euro-Jobs werden dem Entwurf zufolge nicht bei der Berechnung der Rentenanpassung berücksichtigt.