Finanzausschuss
Aufgaben und Arbeit des Ausschusses
Vorbereitendes Beschlussorgan
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sind die Ausschüsse verpflichtet, die abschließenden Entscheidungen des Parlaments vorzubereiten. Dazu beraten sie die ihnen von Plenum formell überwiesenen Vorlagen im Detail und unterbreiten dem Plenum auf der Basis ihrer Beratungen konkrete Entscheidungsvorschläge.
In der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sind 21 ständige Ausschüsse eingerichtet worden, darunter der Finanzausschuss als 7. Ausschuss.
Federführung, Mitberatung, gutachtliche Stellungnahme
Der Arbeitsbereich des Ausschusses deckt sich mit Ausnahme Haushaltspolitik mit der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des Finanzausschusses ist es insbesondere, Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte, Entschließungen sowie Vorlagen der Europäischen Union aus dem Bereich der Steuerpolitik federführend zu bearbeiten. Hinzu kommen dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesene Vorlagen aus den Bereichen Geld, Kredit und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus befindet der Finanzausschuss über ihm zur Mitberatung überwiesene Vorlagen, was regelmäßig der Fall ist, wenn diese Vorlagen steuerpolitische Fragestellungen beinhalten oder andere o.g. Themenbereiche berühren. Hierzu gibt der Finanzausschuss seine Empfehlungen an den federführenden Ausschuss ab.
Stehen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages Vorlagen mit steuerpolitischen Fragen zur Diskussion, die dem Finanzausschuss weder zur Federführung noch zur Mitberatung überwiesen wurden, kann er sich gutachtlich zu Wort melden.
In seinen Sitzungen lässt sich der Finanzausschuss regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen über die Tagungen der Finanzminister der Europäischen Union (sog. ECOFIN-Rat) informieren. Regelmäßig berät der Finanzausschuss zudem über die halbjährlich stattfindende Steuerschätzung.
Ausschusszusammensetzung
Der Finanzausschuss spiegelt, wie alle Bundestagsausschüsse, die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wider. Der Finanzausschuss weist zurzeit 33 Mitglieder auf. Davon gehören 14 Mitglieder der Fraktion der SPD, 13 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, drei Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie drei Mitglieder der Fraktion der FDP an. Die Koalitionsfraktionen verfügen im Finanzausschuss somit über 17 Stimmen, während die Oppositionsfraktionen zusammen 16 Stimmen auf sich vereinigen.
Den Vorsitzenden oder - wie zurzeit - die Vorsitzende im Finanzausschuss stellen traditionell die Regierungsparteien. In dieser Legislaturperiode hat die Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christine Scheel, den Vorsitz inne. Stellvertretender Vorsitzender ist Carl-Ludwig Thiele von der Fraktion der FDP.
Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen einen sog. Obmann (bzw. Obfrau), der zumeist auch als steuerpolitischer Sprecher der Fraktion in der Öffentlichkeit auftritt. Die Vorsitzende und die Obleute des Finanzausschusses treffen sich bei Bedarf zu Besprechungen, in denen grundsätzlichen Fragen der Arbeit des Finanzausschusses erörtert sowie Zeitpläne zu wichtigen Gesetzesvorhaben vorberaten werden.
Von der Koalitionsvereinbarung zum Finanzausschuss
Gesetzentwürfe können gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beim Bundestag von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages und vom Bundesrat eingebracht werden. Dabei stellen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung die nach Zahl und Gewicht bedeutendsten Vorlagen dar. Geht es um die schließlich verkündeten Gesetze, beruht sogar der Großteil auf Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und nur ein kleinerer Teil auf Bundestags- oder Bundesratsinitiativen.
Politisch bedeutsame Regierungsvorlagen zur Steuergesetzgebung haben, bevor sie in den Finanzausschuss gelangen, eine Reihe von Stationen im politischen Willensbildungsprozess zu durchlaufen. Am Beginn des Prozesses stehen Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen über die Eckdaten des Gesetzesvorhabens. Pate stehen dabei oft Wahlprogramme, insbesondere wenn es sich um Gesetzesvorhaben am Beginn einer Legislaturperiode handelt. Bei diesen Vereinbarungen spielen die führenden Finanzpolitiker eine wichtige Rolle. Die Koalitionsvereinbarungen werden dann zur Grundlage des im Bundesfinanzministeriums zu erarbeitenden sog. Referentenentwurfs.
Im Anschluss an die Anhörung der Verbände beim Ministerium, die Erörterung des Referentenentwurfs mit den Ländern und die Ressortgespräche innerhalb der Bundesregierung entsteht dann der Kabinettentwurf, der schließlich durch Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf wird.
Nach Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat kann dieser grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen zu der Vorlage Stellung nehmen. Die Vertreter der Bundesregierung haben den Regierungsentwurf bei der Vorbereitung dieser Stellungnahme in den Ausschüssen des Bundesrates zu vertreten.
Die nächste Etappe ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs
im Plenum des Deutschen Bundestages, an deren Ende die
Überweisung der Gesetzesvorlage zur federführenden
Beratung an den Finanzausschuss steht.
Nicht selten machen die Regierungsfraktionen davon Gebrauch, einen
Regierungsentwurf als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im
Deutschen Bundestag einzubringen, um auf diesem Weg eine
Beschleunigung der Gesetzesberatungen zu erreichen.
Öffentliche Anhörungen
Der vielstufige Weg von Gesetzesvorhaben von der Koalitionsvereinbarung zum Finanzausschuss verdeutlicht, dass die Regierungsvorlage bei Beginn der Ausschussberatungen ein gewisses Reifestadium erreicht hat. Deshalb sind fundamentale Änderungen der Vorlage, d.h. Änderung ihrer Gesamtkonzeption im Ausschuss, die Ausnahme. Änderungen und Ergänzungen der Gesetzesvorlage gehören dagegen zum Tagesgeschäft im Ausschuss.
Zur öffentlichen Meinungsbildung und nicht selten auch zu Änderungen der Gesetzesvorlage tragen die öffentlichen Anhörungen bei, zu denen Experten geladen werden, die nach Vorschlägen der Fraktionen durch den Ausschuss bestimmt werden. Diese Sachverständigen werden aus einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen ausgewählt, wie z.B. den Spitzenverbänden der Wirtschaft, Wissenschaftlern, betroffenen Berufsgruppen sowie Gewerkschaftsvertretern. In der vorangegangenen 14. Legislaturperiode hat der Finanzausschuss 36 Anhörungen durchgeführt. Die Anzahl der Sachverständigen kann hierbei von 16 bis 60 reichen. Je nach Umfang und Bedeutung der Gesetzesvorlage können die Anhörungen bis zu drei Tage, aber auch nur zwei Stunden in Anspruch nehmen. Die Anhörungen sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen werden in einem Wortprotokoll dokumentiert, dass Interessierten zugänglich ist.
Ausschussberatung
Die Beratung der Gesetzesvorhaben beginnt im Finanzausschuss in der Regel mit einer generellen Aussprache. Den Ausschussberatungen gehen meist wochen- oder sogar monatelange öffentliche Diskussionen voran, bei denen die Fraktionen ihre Standpunkte zu den Gesetzesvorhaben artikuliert haben. Außerdem setzen sich die Fraktionen in ihren jeweiligen Facharbeitskreisen und Fraktionsversammlungen selbst intensiv mit der Gesetzesvorlage auseinander. Infolgedessen ist es möglich, dass der Ausschuss anlässlich der Grundsatzaussprache meist sofort in die Beratung wichtiger Einzelfragen der Vorlagen einsteigt, diese problematisiert und sie von Vertretern der Ministerien, meistens des Bundesministeriums der Finanzen, erläutern lässt.
Kaum eine Gesetzesvorlage passiert den Finanzausschuss unverändert. In Form von Änderungsanträgen werden die Vorstellungen der Koalitionsfraktionen und der Oppositionsfraktionen zur Abstimmung im Finanzausschuss gestellt. Über das Ergebnis der Abstimmungen und die letztendliche Fassung der Gesetzvorlage hat der Finanzausschuss in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht das Plenum des Deutschen Bundestages zu informieren. Das Plenum nimmt diese Beschlussempfehlung und den Bericht zur Grundlage seiner abschließenden Beratung und Abstimmung der Gesetzesvorlage.