Blickpunkt
Juli 02/1998
Haftungsnovelle ist gescheitert(ge) Enttäuscht zeigten sich die Sozialdemokraten und der CDU/CSU-Abgeordnete Gerhard Scheu, der in der 12. Legislaturperiode den Vorsitz des Aids-Untersuchungsauschusses inne hatte, daß es auch in dieser Legislaturperiode keine Reform des Arzneimittelhaftungsrechts geben wird.Einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (13/10019) sowie einen Antrag von Scheu lehnte der Gesundheitsausschuß am 17. Juni mehrheitlich ab. Die SPD hatte erreichen wollen, daß Patienten besser vor Arzneimittelschäden geschützt werden, leichter Schadensersatzansprüche geltend machen und in bestimmten Fällen eine Entschädigung aus einem Fonds der Pharmaunternehmen beanspruchen können. Die Sozialdemokraten erklärten, der Gesetzgeber müsse für eine bessere Gefährdungshaftung sorgen. Bei einem neuen Arzneimittelskandal werde man wieder vor einem Entschädigungsproblem stehen. Auch habe man es "satt", daß aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen der Staat finanziell eingreifen müsse, sobald es zu neuen Vorfällen wie von Contergan und HIV-verseuchten Blutprodukten komme. Die CDU/CSU-Fraktion hielt dem entgegen, vor einigen Wochen habe man erneut versucht, parteiübergreifend zu einer Lösung zu kommen. Man wolle den arzneimittelrechtlichen Teil aber nicht aus einer Gesamtlösung herausfiltern, da dieser dann zustimmungspflichtig werde, gleichzeitig aber unklar sei, wie sich der Bundesrat verhalten werde. Der SPD-Hinweis der Entschädigungsprobleme auch im Zusammenhang mit dem Zugunglück in Eschede mache ja deutlich, daß man eine "umfassende Lösung" brauche. Der CDU/CSU-Abgeordnete Gerhard Scheu betonte, als Vorsitzender des damaligen Aids-Untersuchungsausschusses fühle er sich besonders verpflichtet, für mehr Rechtssicherheit der Betroffenen zu sorgen. Bei einer Entschädigungsregelung komme es nicht so sehr auf die Höhe der Entschädigung an, sondern auf den rechtlichen Anspruch. Dem Justizministerium und den Pharmaversicherungen warf Scheu vor, jahrelang gegen eine Lösung gesteuert zu haben. Im übrigen müsse ein neues Gesetz auch einen Auskunftsanspruch für den Betroffenen beinhalten, um "Waffengleichheit" bei Gericht zu erzielen (siehe auch S. 31). |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802032a