Zu "Fixerstuben" Einigung erzielt(ge) Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. Februar auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses ( 14/2796) das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes"gegen die Stimmen der CDU/CSUFraktion beschlossen. Ein Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen war am 16. Dezember des vergangenen Jahres vom Bundestag angenommen ( 14/2345, 14/1515) , vom Bundesrat jedoch abgelehnt worden. Mit dem Gesetz werden bundeseinheitliche Rahmenvorschriften für den Betrieb von Drogenkonsumräumen ("Fixerstuben") festgesetzt. Die nunmehr vereinbarte Ergänzung sieht vor, dass die durch die Bundesländer festzulegenden Vorschriften für den Betrieb von Drogenkonsumräumen auch ausstiegsorientierte Beratungs und Therapieangebote enthalten müssen. Die Koalition hatte ihre Initiative damit begründet, der Betrieb der Drogenkonsumräume sei zwar mit den örtlich zuständigen Strafverfolgungs und Gesundheitsbehörden abgestimmt, es sei aber bisher keine Anpassung an die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften erfolgt, die insbesondere das Verschaffen einer "Gelegenheit zum unbefugten Gebrauch von Betäubungsmitteln" unter Strafe stellen. |