Ächtung von Gewaltwirkungsvoll flankieren(fa) Körperliche, seelische und emotionale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind keine geeigneten Erziehungsmaßnahmen. Die Ächtung der Gewalt in der Erziehung müsse deshalb durch wirkungsvolle Maßnahmen flankiert werden, betont die PDSFraktion in einem Antrag ( 14/2720), den der Deutsche Bundestag am 24. Februar zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen hat. Gewalt verletze das Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Würde von Kindern und Jugendlichen und gefährde nicht nur die Betroffenen in ihrer Persönlichkeit und Integrität, sondern längerfristig auch die Gesellschaft. Wie die PDS weiter festhält, haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Als eine der flankierenden Maßnahmen müssten daher Rechte für Kinder und Jugendliche im Grundgesetz (GG) verankert werden, um ihre Stellung als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeit zu stärken. Hierzu will die PDS Artikel 6 GG (Ehe, Familie, nichteheliche Kinder) unter anderem um das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit erweitert wissen. Daneben fordert die Fraktion, Kindern mit vollendetem zwölften Lebensjahr ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuräumen sowie Jugendlichen ab 16 eine Wohnungsanmietung zu ermöglichen. Weiter hält sie eine verstärkte Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte ebenso für erforderlich wie ein einheitliches, kostenloses sozialpädagogisches Notruf und Beratungssystem. Vordringlich zu treffen seien gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt, so die PDS. Auch müsse die therapeutische und heilpädagogische Betreuung von kindlichen und jugendlichen Gewaltopfern sichergestellt werden. Die Bundesregierung solle dazu ein Finanzierungskonzept erarbeiten. |