Opfer von Gewalt besser schützen
(re) Insbesondere Frauen sollen künftig über einen besseren zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen verfügen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5429) billigte das Parlament am 8. November mit breiter Mehrheit über Fraktionsgrenzen hinweg. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 14/7279) vorgelegt.
Vorgesehen ist unter anderem, die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abzusenken, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Zudem sollen Gerichte eine gesetzliche Grundlage erhalten, bei unzumutbaren Belästigungen Schutzanordnungen erlassen zu können. Dazu zählen vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person, auch unter Einsatz des Telefon oder durch das Versenden von E-Mails.
Keine Mehrheit fand im Plenum ein PDS-Entschließungsantrag der ( 14/7327). Darin hatte die Fraktion unter anderem gefordert, neben der physischen auch die Ausübung psychischer Gewalt als Grund für eine Wegweisung des Täters in das Gesetz aufzunehmen. Die Regierung solle auch bei den Ländern darauf dringen, die Frauenhäuser finanziell abzusichern.