Blickpunkt
10/2001
Online-Abruf aus dem Register geregelt
(re) Der Bundestag hat am 8. November den Weg dafür freigemacht, den Online-Abruf aus dem maschinell geführten Handelsregister zu erleichtern. Die Abgeordneten billigten auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/7348) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6855) in geänderter Fassung. Damit soll das Abrufverfahren für die Nutzer attraktiver gemacht werden. Zudem werden die Gebühren für den Abruf von Daten aus den maschinell geführten Registern geregelt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110026b