ANTRAGSFRIST BIS ENDE 2003 VERLÄNGERT
Den Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR helfen
(re) Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 15. November dafür gestimmt, die Antragsfrist für das gerichtliche strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren für Personen, die in der DDR unter rechtsstaatswidrigen Maßnahmen gelitten haben, um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2003 zu verlängern. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und PDS votierten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 14/7283); die FDP und einige weitere Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Plenum traf seine Beschlüsse auf Empfehlung des Rechtssausschusses ( 14/7476).
Sozialdemokraten und Bündnisgrüne hatten ihre Initiative damit begründet, viele ehemalige Häftlinge hätten noch keinen derartigen Antrag gestellt. Häufig sei mangelnde Kenntnis der Entschädigungsmöglichkeiten dafür verantwortlich. Die Kosten bezifferten die Antragsteller mit 5 Millionen € für den Bund im kommenden Jahr, 4 Millionen € in 2003 und 3 Millionen € in 2004.
Keine Mehrheit fand hingegen im Parlament ein Gesetzentwurf der FDP ( 14/6189), neben der strafrechtlichen Seite auch die Antragsfristen im verwaltungsrechtlichen und im beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu verlängern. Die SPD erklärte dazu im Beratungsverfahren, ein weiterer Handlungsbedarf bestehe nicht, da die Frist, Ansprüche geltend zu machen, bereits zweimal verlängert worden sei. Auch gebe es seit 1999 keinen erkennbaren Zuwachs mehr an Anträgen.
Die CDU/CSU-Fraktion setzte sich demgegenüber dafür ein, die Antragsfristen generell bis zum Jahre 2006 zu verlängern. Den Opfern sollte durch eine solche großzügige Fristverlängerung Hilfe geleistet werden, argumentierte die Union. Der Rechtsausschuss lehnte diesen Änderungsantrag aber bereits am 14. November ab.