Übergangslösung für Betreiber von alten Sportanlagen schaffen
(fi) Eine Übergangsregelung bei der Überlassung von kommerziellen Sportanlagen zu Gunsten so genannter Altanlagenbetreiber fordert die CDU/CSU-Fraktion.
In einem Antrag ( 14/7285) stellt sie fest, dass der Bundesfinanzhof Ende Mai die kommerzielle Nutzungsüberlassung von Sportanlagen unter Hinweis auf EG-Recht in vollem Umfang der Umsatzsteuer unterworfen habe.
Damit sei das oberste Finanzgericht von seiner vorherigen Rechtsprechung und von der Auffassung der Verwaltung abgewichen, welche die Nutzungsüberlassung bisher nur zum Teil der Umsatzsteuer unterworfen habe. Die neue Verwaltungspraxis wirke sich für 7.000 Altanlagenbetreiber nachteilig aus, heißt es in dem Antrag. Damit stünden 160.000 Arbeitsplätze und die Sportmöglichkeiten von über vier Millionen Menschen auf dem Spiel.
Altanlagenbetreiber müssten künftig die Nutzungsüberlassung voll der Umsatzsteuer unterwerfen, obwohl sie beim Erwerb der Sportanlage nicht im vollem Umfang hätten Vorsteuer geltend machen können.
Das Umsatzsteuergesetz sehe zwar die Möglichkeit vor, noch anteilig Vorsteuern vom Fiskus zurückzuerhalten, doch greife diese Vorschrift nur, wenn keine zehn Jahre seit dem Kauf oder Bau der Anlage verstrichen seien.