DEUTSCH-RUSSISCHE BEZIEHUNGEN
Stiftung soll Beutekunstproblematik lösen
(ku) Eine deutsch-russische Kulturstiftung für kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter soll einem Antrag der FDP ( 14/7611) zufolge helfen, seit Jahrzehnten unzugängliche Exponate deutscher und europäischer Hochkultur der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.
Die so genannte Beutekunstproblematik stellt laut FDP eine der großen Herausforderungen für die Gestaltung der deutsch-russischen Beziehungen dar, obwohl oder gerade weil die Rechtsgrundlage eindeutig ist.
Bereits 1955 habe die Sowjetunion ihre Verpflichtungen aus der Haager Landkriegsordnung erfüllt und alle damals identifizierten Bestände aus den deutschen Museen der DDR zurückgegeben. Eine Rückgabeverpflichtung sei darüber hinaus im Deutsch-Sowjetischen Nachbarschaftsvertrag vom November 1990 und im Deutsch-Russischen Kulturabkommen von 1992 festgelegt.
Das 1997 von der Staatsduma verabschiedete Gesetz über die so genannte Beutekunst stehe deshalb im Widerspruch zu den allgemeinen und spezifischen Normen des Völkerrechts und sei damit völkerrechtswidrig. Trotz eindeutiger Rechtslage müsse eine Lösung angestrebt werden, die sich nicht auf die Umsetzung von Ansprüchen beschränkt, sondern darauf zielt, die "seit Jahrzehnten in dunklen Kellern lagernden Exponate wieder öffentlich zugänglich zu machen und gleichzeitig zum besseren Verständnis zwischen Deutschen und Russen beizutragen".
Die Bundesregierung soll die Stiftungsinitiative vorrangig auf die Tagesordnung des deutsch-russischen "Sankt Petersburger Dialogs" setzen und dafür ein Konzept zur Bewahrung und Pflege der nach Russland verbrachten Kulturgüter in die Verhandlungen einbringen. Nach Vorstellung der Liberalen kann dies im Ergebnis dazu führen, die Exponate wechselweise am jeweiligen deutschen und russischen Sitz der Stiftung auszustellen und durch Leihgaben an andere Museen auch international zugänglich zu machen.