Der Vorstoß der FDP für eine Nachbesserung des amerikanisch-indischen Nuklearabkommens im Rahmen der "Nuclear Suppliers Group" ist abgelehnt worden. Im Auswärtigen Ausschuss sprachen sich am 9. Mai die Regierungsfraktionen sowie
Die Linke gegen einen Antrag der Liberalen ( 16/1533 ) aus. Darin war gefordert worden, dass sich Deutschland für eine solche Verbesserung im Rahmen der "Nuclear Suppliers Group"einsetzen solle. Die Fraktion hatte argumentiert, jetzt sei noch die Zeit, "substanzielle Nachbesserungen" einzufordern, die Indien wirklich näher an das Nichtverbreitungsregime heranführten. Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Der Bundestag soll die Genehmigung zum Einsatz des "Kommandos Spezialkräfte" (KSK) nicht widerrufen. Dies war am 9. Mai die Auffassung des Auswärtigen Ausschusses. Er lehnte deshalb mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen einen Antrag der Linksfraktion ( 16/4674 ) ab. Diese hatte zur Begründung angeführt, das KSK sei ausdrücklich für Kampfeinsätze und verdeckte Operationen ausgebildet und vorgesehen. Deutschland sei damit direkt in Kampfhandlungen eingebunden. Ein weiterer Antrag der Fraktion zum gleichen Thema ( 16/121 ) wurde vom Ausschuss abgelehnt.
Für eine Neuausrichtung der deutschen Afrikapolitik setzt sich die FDP ein. In einem Antrag ( 16/5130 ) fordern die Liberalen, die Bundesregierung müsse dazu ein Konzept zur langfristigen Ausgestaltung ihrer Politik für den Kontinent vorlegen.
Die Fraktion erläutert, Armut sei in Afrika eine Herausforderung. Zu den Forderungen zählt weiter, dass die Bundesregierung die Afrikanische Union in ihren Bemühungen - insbesondere in den Konfliktregionen - stärker unterstützt.
Der Antrag ist am 10. Mai zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen worden.
Die Linksfraktion forderte vergeblich, konkrete Angaben zu Direktzahlungen und Agrarsubventionen zu veröffentlichen. Ihren Antrag ( 16/1962 ) lehnten am 11. Mai alle anderen Fraktionen im Bundestag ab. Die Abgeordneten hatten unter anderem angeführt, dass dies in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Fall sei.
Die Bundesregierung habe sich den UN-Millenniumszielen verpflichtet, in denen unter anderem die Halbierung der Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 vorgesehen sei. Zentral für die Umsetzung dieses Zieles sei die Wiederherstellung der Ernährungssouveränität, die in vielen armen Ländern durch eine entwicklungsfeindliche Welthandelspolitik untergraben werde.