Aufgaben und Arbeit
Auf parlamentarischer Ebene wird der Barcelona Prozess seit 1998 durch das Euromediterrane Parlamentarische Forum begleitet, dessen Bezeichnung in 2003 in Versammlung geändert wurde. 1999 einigten sich die Parlamentspräsidenten mit der Einrichtung eines Parlamentarierinnentreffens darauf, ein Netzwerk interessierter weiblicher Abgeordneter zu unterstützen, das sich seit 2000 regelmäßig trifft und seit 2006 seine Aufgaben im ad-hoc Ausschuss für die Rechte der Frau im euromediterranen Raum wahrnimmt. Darüber hinaus widmet sich die EMPV mittels der in Alexandria (Ägypten) ansässigen Anna-Lindh-Stiftung dem Dialog der Kulturen.
Ziel der Parlamentarischen Versammlung ist es, den Gedankenaustausch zwischen den Parlamenten der Partnerländer zu fördern und der euromediterranen Zusammenarbeit durch die stärkere Institutionalisierung der parlamentarischen Dimension neue Impulse zu verleihen. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten die Verwendung der EU-Gelder in diesem Bereich kritisch beobachten.
Mitglieder sind neben den 25 EU-Mitgliedsstaaten, noch Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Syrien, Tunesien sowie die Türkei; Libyen und Mauretanien haben einen Beobachterstatus.
Organe
Der Gedanke der nördlichen und südlichen Parität spiegelt sich in der Zusammensetzung der Organe wider.
Die 240 Sitze der einmal jährlich tagenden Versammlung werden wie folgt aufgeteilt:
- 75 Sitze für Abgeordnete nationaler Parlamente (3 pro nationaler Delegation);
- 45 Mitglieder des Europäischen Parlaments
- 120 Abgeordneter nationaler Parlamente aus den Mittelmeerstaaten (je 12 Mitglieder pro nationaler Delegation)
Ein Präsidium, bestehend aus zwei Mitgliedern der Mittelmeer-Parlamente, einem Delegierten eines nationalen EU-Parlaments und einem Vertreter des Europa-Parlaments, wird von der Versammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorsitz im Präsidium rotiert jährlich, um auch hier ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Nord- und Südstaaten beizubehalten.
In den drei Ausschüssen ( Politischer Ausschuss für Sicherheit und Menschenrechte, Ausschuss für Förderung der Lebensqualität und Kultur und Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, soziale Angelegenheiten und Bildung) mit jeweils 80 Mitgliedern wird die Arbeit inhaltlich vorbereitet. Jeder Ausschuss wählt ein Präsidium mit drei Mitgliedern. Die Ausschüsse treffen sich anlässlich der Plenarversammlungen sowie zu gesonderten Sitzungen und beraten die von Berichterstattern oder dem Präsidium erstellten Berichte und entwerfen Resolutionen für die Plenarversammlung. Darüber hinaus werden nach Bedarf ad-hoc Komitees und Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit bestimmten, aktuellen Themen befassen. Zur Zeit gibt es 6 Arbeitsgruppen so u.a. zur Geschäftsordnung, zu Frieden und Sicherheit im Mittleren Osten zum Problem der Landminen und zur Bekämpfung von Umweltzerstörung im Nahen und Mittleren Osten.