Inneres. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes vorgelegt ( 16/2650). Sie begründen ihre Initiative damit, dass ein "zu großer Teil der dauerhaft und seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Bevölkerung von staatsbürgerlichen Rechten, vor allem dem Wahlrecht, ausgeschlossen" sei. Die gesellschaftliche Integration erfordere weitere Verbesserungen. Die letzte Reform durch die rot-grüne Koalition sei zwar ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt gewesen, um das Recht an die Notwendigkeiten eines Einwanderungslandes anzupassen. Dennoch seien Fehler zu korrigieren und das System weiter auszubauen. Das gelte etwa für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (Geburtsrecht). Damit solle auf das Optionsmodell verzichtet werden, mit dem Betroffene gezwungen seien, mit Erlangen der Volljährigkeit über ihre Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Das Optionsmodell sei integrationspolitisch kontraproduktiv und auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung problematisch. Weiter sollen nach Vorstellung der Grünen die Einbürgerungsfristen verkürzt und neue Ansprüche für staatsangehörigkeitsrechtlich besonders schutzbedürftige Gruppen verankert werden.