Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung muss ihre am 1. Januar 2007 beginnende Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union unter anderem dazu nutzen, um wichtige Reformen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit auf den Weg zu bringen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/2833). Deutschland und die EU müssten "um größte Effektivität und Qualität" auf diesem Feld bemüht sein. Ziel müsse unter anderem eine klare Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sein. Die Europäische Kommission müsse veranlasst werden, sich wieder auf ihre durch die europäischen Verträge zugewiesenen Aufgaben und Kernkompetenzen zu konzentrieren: die Koordinierung der nationalen und die Realisierung ergänzender EU-Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung müsse weiter sicherstellen, dass der Rat und die EU-Kommission die Entwicklungszusammenarbeit besser mit nationalen Anstrengungen auf diesem Feld abstimmen, so die Liberalen. Die Kommission sei aufzufordern, den europäischen Einfluss im internationalen Bereich durch eine effektivere EU-Koordinierung zu verstärken.
Ferner fordert die Fraktion die Regierung dazu auf, in Brüssel darauf zu dringen, dass der europäische Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt integriert und somit parlamentarischer Kontrolle unterstellt wird. Die "überfällige" Reform der Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit müsse vorangetrieben werden. Ferner sei die Differenzierung zwischen Staaten, die dem Zusammenschluss afrikanischer, karibischer und pazifischer Länder (AKP-Staaten) angehören, und solcher Länder, die diesem Bündnis nicht angehören, zu beenden.