Wirtschaft und Technologie. Die Bundesregierung soll die deutschen Gas- und Stromnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand mit Zuständigkeit des Bundes überführen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/2678). Dem Bundestag soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Enteignung oder Vergesellschaftung der Strom- und Gasnetze sowie Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Bei der Bemessung der Höhe einer Entschädigung müsse berücksichtigt werden, dass diese nicht die Höhe des Verkehrswertes erreichen kann, weil der Markt für die Netzinfrastruktur nicht funktionsfähig sei.
Um den Netzbetrieb zu kontrollieren und als Beschwerdeinstanz für die Energieverbraucher schlagen die Abgeordneten vor, einen Beirat der Kommunen sowie einen Beirat der privaten und kleinen gewerblichen Energieverbraucher zu bestellen. Die Abgeordneten verweisen auf die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Energiepreise. Eine Überführung der Netze in das öffentliche Eigentum werde zu deutlich niedrigeren Netznutzungsentgelten führen, da der Staat im Gegensatz zu privaten Netzbetreibern keine Rendite erwarte. Auch habe die öffentliche Hand ein stärkeres Interesse daran, die Netze zu erhalten und auszubauen, weil Schäden und damit zusammenhängende Unterbrechungen in der Energieversorgung politische Risiken mit sich brächten.