Umwelt. Die FDP-Fraktion bemängelt die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Obwohl zahlreiche Argumente gegen die bisherige unterschiedliche Behandlung sprächen und auch der Wirtschaftsrat der CDU noch im Mai des vergangenen Jahres eine Gleichstellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei der Umsatzbesteuerung gefordert habe, sei im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Steuerprivileg für die Abwasser- und die Abfallentsorgung festgeschrieben worden.
Die Liberalen fordern daher in einem Antrag ( 16/2657), dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags zu diesem Thema "nicht zur Grundlage des Regierungshandelns" gemacht wird. Nach Auffassung der Abgeordneten ist sie "ökologisch unbegründet, ökonomisch widersinnig und (europa-)rechtlich bedenklich". Aus diesem Grund werde sie daher "absehbar ohnehin nicht dauerhaft von Bestand" sein.
Vielmehr solle die Regierung zahlreiche wissenschaftliche Expertisen und Mahnungen des Bundesrechnungshofes zur Kenntnis nehmen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Abwasserentsorgung in Deutschland so umgestalten, dass öffentlich-rechtliche Betreiber, die die Abwasserentsorgung durchführen, als Betriebe gewerblicher Art gelten, heißt es in dem Antrag.
Damit würden diese Betriebe körperschaftsteuer- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Auch in der Abfallwirtschaft soll nach dem Willen der Liberalen die "steuerliche Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen" beendet werden.