Gesundheit. Die FDP-Fraktion will das Umlageverfahren ("U1") zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf eine freiwillige Basis stellen. In einem Antrag ( 16/2674) verlangen die Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG). Das jetzige Verfahren sei "bürokratisch, zeitaufwändig und mit hohen Verwaltungskosten sowohl auf Seiten der Betriebe als auch auf Seiten der Krankenkassen verbunden", unterstreicht die FDP-Fraktion. Im Extremfall müsse die Umlage für jeden Mitarbeiter an eine andere Krankenkasse mit unterschiedlichen Umlagesätzen abgeführt und im Krankheitsfall abgerechnet werden. Die Mitarbeiter, so die FDP, müssten, um den Krankheitsfall korrekt nachweisen zu können, für jeden Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung beibringen.
Die so genannte Umlageversicherung für Arbeitgeber wurde geschaffen, um wirtschaftliche Härten für Kleinbetriebe durch krankheitsbedingten Ausfall von Mitarbeitern zu vermeiden. Seit 1. Januar 2006 ist das neue AAG - früher Lohnfortzahlungsgesetz - in Kraft. Danach sind alle Arbeitgeber außer dem öffentlichen Dienst mit bis zu 30 Beschäftigten (zuvor 20) zur Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren verpflichtet. Ausgeglichen werden jetzt auch die Kosten der Entgeltfortzahlung für Angestellte (zuvor nur Arbeiter und Auszubildende). Jede Krankenkasse ist für die Durchführung des AAG zuständig. Die Möglichkeit für Arbeitgeber, alle Umlagebeiträge beispielsweise zentral an eine AOK abzuführen, besteht nicht mehr.
Die Liberalen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die Arbeitgeber aus der Umlageversicherung im Regelfall 80 Prozent der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung erstattet bekommen. Allerdings könnten die Krankenkassen die Höhe auf wenigstens 50 Prozent einschränken. Sie fügen hinzu, aufgrund der Neuerungen zu Beginn dieses Jahres seien die Probleme mit dem System verschärft worden. Wesentlich mehr Betriebe seien nun in ein Verfahren verpflichtend eingebunden, das sie gar nicht wollten und brauchten. "Eine zwingende Kollektivabsicherung des Risikos ist nicht notwendig und führt zu vermeidbarem Verwaltungsaufwand", betont die FDP.