Noch findet man es nur in den Tageszeitungen, doch im Jahre 2007 beginnt das Zeitalter des elektronischen Handelsregisters. Dann wird per Mausklick im Internet der Zugriff auf Handels- und Unternehmensdaten möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem eine EU-Vorlage aus dem Jahre 2003 umgesetzt werden soll.
Aus Sicht von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kommt der Entwurf der Bundesregierung spät, sehr spät sogar. Auf die Länder komme nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch viel Arbeit in technischer und rechtlicher Hinsicht zu, wenn am 1. Januar 2007 tatsächlich endgültig das elektronische Zeitalter des Handelsregisters beginnen soll. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren sei kein Ruhmesblatt für das Bundesjustizministerium, kritisierte Merk, und prangerte die mangelnde Kooperationsbereitschaft Berlins an. Allein die Tatsache, dass eine Länderanhörung zu dem Thema erst fünf Tage nach dem Beschluss im Bundeskabinett stattgefunden habe, zeige das fehlende Interesse der Bundesjustizministerin an der Auffassung der Länder. Trotz dieser unerfreulichen Vorgeschichte sei man jedoch weiterhin zur Mitarbeit bereit.
Das elektronische Zeitalter biete viele Vorteile, die genutzt werden sollten. Dennoch sollte der Übergang nicht abrupt erfolgen, so Ministerin Merk. Die Handelregisterveröffentlichungen in den Tageszeitungen hätten sich seit mehr als 100 Jahren bewährt.
Gerade dem lokalen Handel und den kleinen Handwerksbetrieben seien diese Informationen seit Jahrzehnten vertraut. Der nun bundesweit vorgesehene Wegfall dieser Veröffentlichungen könnte gerade diesen Unternehmen schaden, warnte Merk. Daher hätten sich sowohl CDU und CSU als auch SPD im Koalitionsvertrag auf eine angemessene Übergangsfrist geeinigt. Die vorgesehene Regelung ignoriere dies jedoch. Zwar gebe sie den Ländern die Möglichkeit, in einzelnen Landgerichtsbereichen weiterhin Zeitungsveröffentlichungen vorzusehen, doch werde damit einer Rechtszersplitterung der Weg bereitet. Dies entspräche weder dem Sinn noch dem Zweck des Koalitionsvertrages. Bayern fordere daher bundeseinheitliche Übergangsfristen.
Von einer Rechtszersplitterung könne keine Rede sein, entgegnete der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesjustizministerin, Alfred Hartenbach (SPD). Die vorgesehene Regelung sei lediglich ein Entgegenkommen an die Länder, die der Meinung seien, dass die Internetlösung nicht überall im Land möglich sei.
Hartenbach verteidigte das Gesetz. Es senke die Bekanntmachungskosten für Unternehmer und verbessere den Informationsfluss. "Die deutsche Wirtschaft wartet auf das Gesetz", sagte er und warnte vor erneuten Kontroversen. Diese seien dem Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zuträglich. Er könne verstehen, wenn sich Zeitungsverleger vor dem Verlust der lukrativen Einnahmen aus dem Abdruck der Handelsregisterauszüge fürchten, schließlich sei das bisherige System wie eine staatliche Quersubvention der Tageszeitungen gewesen.
Es sei jedoch schade, dass Bayern sich zum Sprecher dieser Verleger mache. Durch das Internet habe die alte Form der Information ihre Berechtigung verloren. Man dürfe nicht den Anschluss an das elektronische Zeitalter verlieren, warnte Hartenbach und stellte klar: "Internet ist die billigere und auch die bessere Alternative!"