So gebe es von der Mehrheit der Länder positive Signale, die Regelung des Bundes zu übernehmen. Es sei im Interesse der bestehenden Herausforderungen für den Staat, die mögliche Regelung zeitnah umzusetzen. Im Hinblick auf die Dienstrechtsreform und Einsparungen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro erläuterte der Minister, Dienstrecht und Föderalismusreform müssten aus inhaltlichen Gründen gemeinsam diskutiert werden.
Bei der Terrorismusbekämpfung sei es notwendig, eine Antiterror-Datei zustande zu bringen. Dabei könne wegen des Datenschutzes und sachlich bedingter Vorbehalte der Nachrichtendienste dort nicht alles gespeichert werden. Außerdem sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar abzuwarten, das auch für entsprechende Regelungen bei der Schifffahrt und in anderen Bereichen gelte. Wenn das Gericht erhebliche Bedenken deutlich mache, sei es dem Gesetzgeber vorbehalten, mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat grundgesetzliche Klarheit zu schaffen.
Im Hinblick auf die Sicherheitslage der Fußball-WM verwies der Minister darauf, es werde nicht wie bei der Olympiade in München allein darum gehen, die Spiele, die Stadien und Anmarschwege zu sichern. Vielmehr führe das so genannte "Public Viewing" mit hunderttausenden Zuschauern in rund 200 deutschen Städten zu einer "völlig neuen Dimension" der Sicherheitsaufgaben. Die Forderung der SPD, die WM müsse ein großes Sportfest sein und bleiben und sollte nicht Grundlage für die Forderung nach Verfassungsänderungen werden, kommentierte Schäuble damit, Sicherheit sei die Voraussetzung für heitere Spiele. Kontroversen gab es zwischen Union und SPD zu der Überlegung, die Bundeswehr mit Sicherheitsaufgaben im Inneren zu betrauen. Dazu erklärte Schäuble, es sei wohl deutlich geworden, dass er zu diesem Punkt in seiner Stellungnahme nichts gesagt habe.
Handlungsbedarf bei der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sieht der Innenminister vor allem in der Integration. Hier müsse es zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Deutschland und im Weiteren mit der EU kommen. Es müsse deutlich gemacht werden, dass der Staat nicht die alleinige Verantwortung für das Gelingen der Integration habe.