Petitionen. Für weitere wissenschaftliche Untersuchungen der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkstrahlungen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 7. Februar einvernehmlich, die zugrunde liegende Petition einer Bürgerinitiative der Bundesregierung "als Material" zu überweisen.
In der Eingabe, zu dessen Inhalt 184 weitere Mehrfachpetitionen vorliegen, wird unter anderem gefordert, die bestehenden Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen auf Vorsorgewerte von bis zu ein milliardstel der geltenden Werte zu senken. Darüber hinaus sollten keine weiteren Mobilfunkanlagen bis zum Ersatz der gefährlichen, gepulsten Mikrowellenstrahlung durch eine umweltfreundlichere, nicht gepulste Technik errichtet werden, heißt es weiter. Auch sollten keine Sendeanlagen in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Krankenhäusern, Kirchen, Kindergärten, Altenheimen, Wasserreservoiren und Wasserhochbehältern gebaut werden.
Die Bürgerinitiative begründet ihr Anliegen damit, dass die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen Grenzwerte nur die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung berücksichtigten, nicht jedoch die athermischen Wirkungen, die ohne merkliche Erwärmung "größte gesundheitliche Konsequenzen" für den menschlichen Körper beinhalteten. Die Petenten beziehen sich dabei auf eine Reihe von wisscnschaftlichen Untersuchungen. So würden einem Forschungsbericht zufolge Nervenzellen bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz weit unterhalb der Grenzwerte zu 60 Prozent falsch reagieren. Andere Forschungen zeigten laut Petition, dass die Mobilfunkstrahlung die Blut-Hirn-Schranke öffne und es so vielen Giften erleichtere, in das Gehirn zu gelangen.
In den vom Ausschuss eingeholten Stellungnahmen führt die Regierung unter anderem aus, dass wissenschaftliche Studien bisher keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkfeldern und gesundheitlichen Gefahren hätten bestätigen können. Dies gelte sowohl für Mobilfunkfelder, die bei Nutzung eines Mobilfunktelefons auftreten, als auch für die um ein vielfaches niedrigeren Feldimmissionen durch Basisstationen.
Soweit auf in der Nähe von Mobilfunkanlagen verstärkt auftretende Krankheitssymptome hingewiesen wird, merkt die Regierung an, dass an der Entstehung und Entwicklung der aufgezählten Krankheiten oft mehrere und zudem sehr unterschiedlichen Faktoren beteiligt seien. Es sei aus wissenschaftlicher Sicht "schwer" nachvollziehbar, dass die vergleichsweise leistungsschwachen Mobilfunkanlagen als gemeinsamer Auslöser dieser Krankheitsbilder angesehen würden. Darüber hinaus weist die Regierung darauf hin, dass mehr als 50 Forschungsvorhaben des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms begonnen beziehungsweise ausgeschrieben worden seien. Mit ausgewerteten Ergebnissen dieses Programms könne erst Ende 2007 gerechnet werden.
Insgesamt kam der Ausschuss nach eingehnder Prüfung zu dem Urteil, dass die bisher vorliegenden Gutachten zu gesundheitlichen Auswirkungen einer innerhalb der bestehenden Grenzwerte zugelassennen Mobilfunkstrahlung widersprüchlich sind und dem Ausschuss noch keine gesicherten, abschließenden Aussagen ermöglichen. Dies gelte vor allem auch für die athermische Wirkung hochfrequenter Strahlung wie sie beim Mobilfunk benutzt werden.
Deshalb hielt es der Ausschuss für wichtig, dass die Petition in die Beurteilung mit einbezogen werden solle, inwieweit nach den Ergebnissen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms Handlungsbedarf bestehe. Im Übrigen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.