Inneres/Recht. Der Ausschluss einer Befragung von Gefolterten und der Nutzung von Foltererkenntnissen durch Vertreter deutscher Behörden ( 16/836) und die Neuordnung der Aufsicht über die Geheimdienste ( 16/843) sind Gegenstand von zwei Initiativen der Bündnis 90/Die Grünen. Sie führen an, Vertreter von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hätten mehrfach inhaftierte Terrorismus-Verdächtige in ausländischen Gefängnissen befragt, obwohl die dortige menschenrechtswidrige Behandlung offenbar war oder zumindest nahe lag. Dies betreffe den US-Stützpunkt auf Kuba, Guantanamo, sowie Gefängnisse in Syrien oder in anderen Staaten, die die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, den Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 sowie die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen nicht unterzeichnet haben oder diese Abkommen nachweislich missachten. Nachrichtendienstlicher Erkenntnissgewinn jenseits konsularischer Betreuung oder förmlicher Vernehmungen soll nur dann zulässig sein, wenn BND oder BfV im Ausland im Einvernehmen mit dort zuständigen Sicherheitsbehörden Inhaftierte befragen und die Einhaltung der Menschenrechtsabkommen gesichert ist. Dies soll auch bei Vorwürfen gelten, die sich nicht auf internationalen Terrorismus beziehen. Mit Ausnahme von BND und BfV sei die Teilnahme deutscher Soldaten oder Mitarbeitern deutscher Strafverfolgungsbehörden an Befragungen von Inhaftierten im Ausland künftig auszuschließen. Dies gelte besonders für den Militärischen Abschirmdienst (MAD).
Laut zweitem Antrag müsse auch die Geheimdienstekontrolle neu gestaltet werden. Die Grünen plädieren damit für eine "unverzügliche Novellierung" des Gesetzes über das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr). Um mehr Transparenz für die Arbeit des PKGr zu schaffen, sollten Mitglieder des PKGr künftig auch inhaltlich berichten dürfen. Dazu reiche ein Beschluss mit "qualifizierter Mehrheit". Auch solle das PKGr wie andere Fachausschüsse die Möglichkeit erhalten, ohne absolute Geheimhaltung zu tagen, es sei denn, dies gefährde die Sicherheit des Staates, von Personen oder operativer Vorgänge.