Recht. Die Bundesregierung soll den Jugendstrafvollzug mit einem Gesetzentwurf auf eine verfassungsfeste Grundlage stellen. Dies fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/851). Mit den Ländern sei über die inhaltliche Konzeption eines Jugendstrafvollzugsgesetzes zu verhandeln. Der Vollzug der Jugendstrafe werde heute durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften geregelt, die den Vorschriften zum Strafvollzug weitgehend nachgebildet seien und nicht die gleiche verfassungsrechtliche Qualität wie ein Gesetz hätten. Die Anwendung des Strafvollzugsrecht für Erwachsene auf Jugendliche und Heranwachsende werde dem Erziehungsgedanken nicht gerecht. Ziel müsse es sein, die Aufgaben des Jugendstrafvollzugs und eine auf ein Leben ohne Straftaten gerichtete Förderung der Persönlichkeitsentwicklung zu benennen. In den letzten Jahrzehnten seien Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Jugendstrafvollzugsgesetz stets an unterschiedlichen Auffassungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und an finanziellen Zwängen der Länder gescheitert. Bei Jugendlichen dürften die Mindeststandards der Haftbedingungen nicht aus rein fiskalischen Erwägungen gesenkt werden. Eines der größten Probleme seien subkulturelle Strukturen und Gewalt unter den jungen Gefangenen. Dies zerstöre die engagierte und mühevolle Erziehungsarbeit.