Recht. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass im Zuge der Föderalismusreform ausgewogene Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich weiter ermöglicht werden. Im dem Antrag ( 16/954), der am 16. März an den Rechtsausschuss überwiesen wurde betont die FDP, die Grundlage der "Erfolgsgeschichte" der Hochschulen seit der Humboldtschen Universitätsreform - Einheit von Forschung und Lehre - dürfe nicht gefährdet werden. Ohne die grundsätzliche Verantwortung der Länder für ihre Hochschulen einschränken zu wollen, müssten Universitäten als Kern von Forschung und Lehre in Deutschland in eine gemeinsame Innovationsstrategie eingebunden sein. Das Ergebnis müsse ein "Innovationspakt für Forschung und Lehre bis 2020" zwischen Bund und Ländern sein, betonen die Liberalen. Die Voraussetzungen zur Förderung von Forschungsbauten müsse auch kleinen, finanzschwachen Ländern eine realistische Chance geben, adäquate Fördermittel zu erhalten. Es sei anzustreben, die Kofinanzierung im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Länder zu sichern. Auch müsse sichergestellt werden, das bei Übergangsregelungen der Hochschulbaufinanzierung bei der Kompensationsregelung in Bezug auf den Hochschulbau keine zusätzlichen Nachteile für die finanzschwachen Länder entstehen.