Inneres. Die Bundesregierung soll bis Ende April einen ersten Zwischenbericht zu den Integrationskursen des Jahres 2005 nach dem Zuwanderungsgesetz vorlegen. Dies fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/940), der am 16. März vom Bundestag an den Innenausschuss überwiesen wurde. Der Bericht soll eine allgemeinen Begutachtung des Verfahrens im Hinblick auf Teilnahmeberechtigung, Zulassungsverfahren, Finanzierung und das methodisch-didaktische Vorgehen der Kursanbieter enthalten. Darüber hinaus soll eine Bewertung nach Themenkomplexen vorgenommen werden. Auszuwerten sind Daten über Teilnehmer innerhalb der Gruppen von Neuzuwanderern, Aussiedlern und in Deutschland lebender Ausländer.
Bewertet werden sollen auch Gründe zur Ablehnung, zur Verpflichtung, zur tatsächliche Teilnahme oder Nichtwahrnehmung von Kursangeboten. Im Fokus stehen außerdem die konkreten finanziellen Ausgaben für unterschiedliche Kurse, die Planungen für die Jahre 2006 und 2007 sowie eine Aufschlüsselung der Abschlusstestergebnisse in den jeweiligen Kursen. Zu bewerten seien auch die Anforderungen und die Situation der Lehrkräfte und ihre Vergütung. Auskunft soll die Regierung zur zeitlichen und inhaltlichen Ausgestaltung der Orientierungskurse, zur Zertifizierung und Zulassung der Kursinstitute sowie über Erfahrungen mit der Kurszuweisung arbeitsuchender Ausländer durch Arbeitsvermittlungsagenturen geben.
Die Grünen erklären, die drei Oppositionsfraktionen hätten zwar versucht, durch Kleine Anfragen Informationen über die praktische Umsetzung der Integrationskurse zu erhalten. Die Bundesregierung habe jedoch "viele Fragen nicht beantwortet" und wolle auch keinen neuen Statistikelemente einführen.