Verkehr und Bau. Die Bundesregierung soll die rechtlichen Grundlagen für mehr Konkurrenz im Fernverkehr legen und den Buslinienfernverkehr zulassen. In ihrem am 17. März in den Fachausschuss überwiesenen Antrag ( 16/842) fordern die Bündnisgrünen dazu einen Gesetzentwurf der Regierung. Bislang verhinderten die rechtlichen Rahmenbedingungen im liniengebundenen Personenfernverkehr eine Konkurrenz zwischen Bahn und Omnibus. So heiße es im Personenbeförderungsgesetz, die Genehmigung für Buslinienverkehre sei dann zu versagen, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigt werden könne. Innerhalb Deutschlands existiere kaum Linienfernverkehr mit Omnibussen, abgesehen vom Verkehr von und nach Berlin oder Zubringerverkehren zu Flughäfen. Da die Deutsche Bahn AG (DB AG) bis auf wenige Ausnahmen alleiniger Anbieter von Fernverkehrsleistungen auf der Schiene sei, werde sie per Gesetz de facto vor Konkurrenz auf der Straße geschützt. Betrachte man den gesamten Fernverkehrsmarkt, so würden auch andere Anbieter von Verkehrsleistungen geschützt, etwa die Mitfahrzentralen oder Billigflieger. Werde unter diesen Bedingungen der DB-Fernverkehr auch eigentumsrechtlich privatisiert, so würde der Staat aus Sicht der Grünen sogar einen privaten Anbieter vor Konkurrenz schützen.
Mit Blick auf die Erfahrungen anderer europäischer Staaten geht die Fraktion nicht davon aus, dass der DB AG im Zuge der Liberalisierung zahlreiche Kunden verloren gingen. Allerdings ist es ihnen ein Anliegen, das Zustandekommen einer wirklichen Konkurrenzsituation an faire Wettbewerbsregeln zu binden. Da die Bahn für die Schienennutzung ein Trassenentgelt entrichten müsse, sollten auch Busse ein Wegekostenentgelt bezahlen, das die Umwelt- und Gesundheitskos-ten dieses Verkehrsmittels abbilde.