Finanzen. Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion und der Bündnisgrünen sowie gegen die Stimmen der FDP hat der Bundestag am 16. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ( 16/634, 16/749) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/975). Ziel ist es, legale Steuerschlupflöcher wegen ihren negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen zu schließen.
Die Gewinnermittlung ist so geändert worden, dass Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke erst dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, wenn der Kaufpreis eingegangen oder die Entnahme getätigt worden sind. Zudem werden Unternehmen verpflichtet, in der Steuerbilanz Bewertungseinheiten zu bilden. Die so genannte Ein-Prozent-Regelung für privat genutzte betriebliche Kfz wird auf Fahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Die Regelung besagt, dass die private Nutzung eines betrieblichen Kfz in jedem Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen plus Umsatzsteuer angesetzt werden kann. Das Führen eines Fahrtenbuches soll aber nicht zwingend erforderlich sein. Die bislang steuerfreien Umsätze der öffentlichen Spielbanken werden nun in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Dies geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück. Schließlich wird die Weitergabe von Tankquittungen gegen Geld künftig als Steuerordnungswidrigkeit geahndet. Verzichtet hat der Bundestag auf Antrag der Koalition darauf, die gewerblichen Empfänger von Gebäudereinigungsleistungen zu Schuldnern der Umsatzsteuer zu machen. Die Regierung hatte sich erhofft, Umsatzsteuerausfälle zu verhindern, weil diese Unternehmen bei der Besteuerung häufig nicht erfasst werden können.
Die FDP begründete ihre Ablehnung damit, dass das Gesetz zu mehr Bürokratie führe. Die Linke bezeichnete es als "Sammelsurium". Gegen echte Steuerhinterziehung werde nicht vorgegangen. Für die Bündnisgrünen zeugt es von einem willkürlichen Herangehen an einzelne Maßnahmen. Abgelehnt wurde im Ausschuss ihr Änderungsantrag, die beschränkte Einkommensteuerpflicht von im Ausland wohnendem Flugpersonal, das für inländische Fluggesellschaften arbeitet, einzuführen. Die Koalitionsfraktionen sahen in dem Gesetz, das vor allem auf Vorschläge der Länder zurückgehe, eine "Reaktion auf die Praxis".