Heidrun Bluhm, DIE LINKE.
Bauzeichner, Gesellschaftswissenschaftler
Polytechnische Oberschule, Berufsausbildung zum Bauzeichner. Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur mit Diplomabschluss.
1991 bis 2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin (z. Zt. ruhend).
Mitglied im Vorstand des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, im Bauausschuss des Deutschen Städtetages, stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Städte- und Gemeindebundes.
1977 Mitglied der SED, jetzt Die Linkspartei.PDS (ab 16. Juni 2007 DIE LINKE.), 1978 bis 1990 hauptamtliche Tätigkeiten bei der FDJ, FDGB, SED und SED/PDS. 1990 bis 2002 Kommunalpolitikerin, 1995 bis 1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin, seit 2002 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt in Schwerin.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Wahlbeamtin,
Landeshauptstadt Schwerin, Schwerin
3. Funktionen in Unternehmen
WIRO-Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,
Mitglied des Stiftungsrates
Städte- und Gemeindetag
Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin,
Mitglied des Vorstandes
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Schwerin,
Stellv. Mitglied des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
Deutscher Städtetag,
Schwerin,
Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses (bis Dezember 2005)
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".