ABGEORDNETE
Einkünfte aus Nebentätigkeiten werden veröffentlicht
Ein Rückblick auf das viel debattierte Abgeordnetengesetz
Im Oktober 2005 ist es bereits in Kraft getreten, das geänderte Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften. Doch neun Abgeordnete klagten gegen die neuen Verhaltensregeln vor dem Bundesverfassungsgericht. Die erste Anhörung vor dem höchsten deutschen Gericht erfolgte im Herbst 2006. Am 4. Juli 2007 entschied es, die Klage abzuweisen. Damit können die neuen Regelungen umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben sind jeweils am Ende der Abgeordneten-Biografien verzeichnet.
Zu der gegenwärtigen Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten bieten wir folgende Links zu aussagekräftigen und aktuellen Informationen:
- Plenarprotokoll der 184. Sitzung, Seite 17397, (Tagesordnungspunkt 6 "Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes")
- Abgeordnetengesetz
- Anlage 1 der Geschäftsordnung (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages)
- Ausführungsbestimmungen
- Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
- Pressemitteilung vom 14.12.2005 - Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten unverändert
- Pressemitteilung vom 28.02.2006 - Betreff: Klage gegen Verhaltensregeln
- Pressemitteilung vom 10.03.2006 - Nach Klagen in Karlsruhe: Veröffentlichung zu MdB-Einkünften soll ausgesetzt werden
- Pressemitteilung vom 07.07.2007 - Lammert: Kritik an Aussagekraft veröffentlichter Angaben berechtigt
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/