Dr. Peter Gauweiler, CDU/CSU
Rechtsanwalt, Publizist, Staatsminister a. D.
Abitur. Studium der Rechte, 1978 Promotion zum Dr. jur.
Rechtsanwalt und Autor in München.
Ehrenfreund der Stadt Tel Aviv, Ehrenbürger der Stadt Marktredwitz, Ehrenoffizier der Gebirgsschützenkompanie Traunstein, Ehrenmitglied der bayerischen Heimat- und Trachtenvereine Isargau, Ehrenmitglied im Trachtenverein München-Großhadern; 1986 Verleihung der Medaille "München leuchtet - den Freunden Münchens" in Gold, 1989 Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1991 Verleihung des Bayerischen Verdienstordens.
1972 bis 1982 Mitglied des Stadtrates der Landeshauptstadt München, 1982 bis 1986 berufsmäßiger Stadtrat und Leiter des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München; 1990 bis 2002 Mitglied des Bayerischen Landtags; Oktober 1986 bis Oktober 1990 Staatssekretär im Bayerischen Staatministerium des Innern, Oktober 1990 bis März 1994 Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Mitglied des Bundestages seit 2002; in der 15. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwälte Bub, Gauweiler
& Partner, München,
Rechtsanwalt
3. Funktionen in Unternehmen
Hirschmann Industrial Holding Ltd., Zug
(Schweiz),
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 18.10.2005)
Maximilian VIII
Immobiliengesellschaft für Grundbesitz AG, München,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 20.3.2006)
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte
Bub, Gauweiler & Partner, München
Partnerschaftsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bub, Gauweiler, Jatzek & Haupt, München
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".