Christian Schmidt (Fürth), CDU/CSU
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
1976 Abitur am Steller-Gymnasium Bad Windsheim. 1976 bis 1977 Wehrdienst bei der 1. Gebirgsdivision. 1977 bis 1982 Studium an den Universitäten Erlangen und Lausanne, 1982 erste, 1985 zweite juristische Staatsprüfung.
Seit 1985 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
1978 bis 1987 Vorstandsmitglied der Europa-Union Bayern; Mitglied der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit; Vizepräsident der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft; Mitglied Vorstand HELP e. V.
1973 Eintritt in die Junge Union, 1976 in die CSU; 1979 bis 1982 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1982 bis 1991 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Mittelfranken; Mitglied des CSU-Parteivorstandes; Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CSU Mittelfranken. 1984 bis 1990 Gemeinderatsmitglied in Obernzenn, 1984 bis 1990 Kreisrat im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.
Mitglied des Bundestages seit 1990; bis November 2005 verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion; seit November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium der Verteidigung, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH, Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn,
Präsident, ehrenamtlich
Deutsche Stiftung Friedensforschung, Osnabrück,
Mitglied des Stiftungsrates
HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".