Aufwandsentschädigung
Überbrückungsgeld ("Sterbegeld")
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es bei Rentnern, Beamtenpensionären und auch die meisten Tarifverträge für Arbeitnehmer sehen sie vor. Das Überbrückungsgeld diente früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334c